1. Anmeldung

Mit der Anmeldebedingung werden unsere Teilnahmebedingungen verbindlich
anerkannt. Die Anmeldung ist als Online Verfahren vorgesehen, kann aber
auch in Ausnahmefällen schriftlich oder persönlich erfolgen. Die Anmeldung
wir erst mit der Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.

2. Bezahlung

Die Bezahlung muss wie in der Internetausschreibung erfolgen.
Überweisungen erfolgen auf das Konto des Skiclub Obersontheim e.V. (SCO)
bei der VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim eG
IBAN: DE79 6229 0110 0656 9290 06, BIC: GENODES1SHA

3. Leistungen

  1. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Ausfahrtsbeschreibung im
    Internet
  2. Die Zimmerzuteilung bleibt der Ausfahrtsleitung vorbehalten.
    Unterschiedliche Zimmerqualitäten sind in zumutbaren Maß möglich

4. Rücktritt, Ersatzperson:

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem SCO zu erklären. Der SCO ist
berechtigt nachfolgend aufgeführte Aufwandsentschädigung zu berechnen

  1. bis 14 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
  2. bis 7 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  3. weniger als 7 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
    Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Teilnehmer eine Ersatzperson
    vorschlagen, die vom SCO genehmigt werden muss.
  4. Aus besonderen Ausnahmegründen, wie z.B. Schneemangel oder
    Nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, behält sich der SCO vor die
    Reise abzusagen, Die Absage erfolgt gemäß BGB §651h:
  1. sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und
    höchstens sechs Tagen
  2. 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen
    Die Teilnehmer erhalten den eingezahlten Betrag umgehend zurück.
    Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Pass-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen:

Der Teilnehmer ist für seine Person und die Einhaltung der den jeweiligen
zwischenstaatlichen Reiseverkehr regelnden Pass-, Visa-, Devisen- und
Zollbestimmungen verantwortlich. Alle etwaigen durch Nichteinhaltung dieser
Bestimmungen entstehenden Kosten, einschließlich eines eventuellen,
außerplanmäßigen Rücktransportes, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

6. Vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers:

Der SCO ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der
Teilnehmer die Durchführung der Reise stört oder wenn sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung gerechtfertigt ist. Macht
der SCO von diesem Recht des Rücktritts bzw. Kündigung Gebrauch, so
behält er den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung der ersparten
Aufwendungen sowie der erlangten Vorteile. Die anfallenden Rückreisekosten
hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Bei Minderjährigen trifft diese
Verpflichtung den / die Erziehungsberechtigten.

 

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Reisebedingung und Vorschriften über den
Pauschalreisevertrag BGB § 651 a ff, sofern für die Ausfahrt zutreffend.

Stand der Reisebedingungen: 15.10.2021, es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der
Anmeldung gültige Version der Reisebedingungen